3-monatige Futter-Patenschaft
Helfen Sie jetzt: Futter-Patenschaft für unsere Tierheimbewohner
ie Kosten für die Versorgung unserer Schützlinge belasten uns stark. Eine dreimonatige Futter-Patenschaft hilft unseren Tierheimtieren sehr, da die Versorgung teuer ist.
Die monatlichen Kosten für einen Hund betragen etwa 250 Euro, für eine Katze etwa 150 Euro (Tierarzt, Futter, Heizung, Mitarbeiter …). Von den Städten und Gemeinden bekommen wir wenig Unterstützung. Ein Hund, der ein Jahr lang kein neues Zuhause findet, kostet uns rund 3.000 Euro (eine Katze ca. 1800 Euro). Auch wenn die Unterhaltskosten für kleinere Tiere niedriger sind, summieren sie sich für die über 60 Tiere in unserem Tierheim zu einem großen Betrag. Dazu kommen höhere Personalkosten wegen der Erhöhung des Mindestlohns.
Unser Tierheim ist wie ein „Zwischenzuhause“, wo täglich Tiere abgegeben oder ausgesetzt werden. Viele bleiben etwa drei bis zwölf Monate, bis sie ein neues Zuhause finden. Unsere Tierpfleger kümmern sich rund um die Uhr um die Tiere. Manche sind verletzt oder krank und müssen aufgepäppelt werden. Andere mit Verhaltensproblemen müssen mühevoll wieder sozialisiert werden. Alle brauchen Futter und Liebe.
Mit einer dreimonatigen Futterpatenschaft helfen Sie unseren Tieren, dem Tierheim und unseren Mitarbeitern sehr. Die Patenschaft geht ab 5 Euro im Monat los (nach oben sind keine Grenzen gesetzt) und endet automatisch nach drei Zahlungen. Wir danken Ihnen sehr.
Die Kosten für die Versorgung unserer Schützlinge belasten uns stark. Eine dreimonatige Futter-Patenschaft hilft unseren Tierheimtieren sehr, da die Versorgung teuer ist.
Im Winter sind die finanziellen Verpflichtungen besonders schwer für uns. Die monatlichen Kosten für einen Hund betragen etwa 250 Euro, für eine Katze ca. 150 Euro (Tierarzt, Futter, Heizung, Mitarbeiter …). Von den Städten und Gemeinden bekommen wir wenig Unterstützung. Ein Hund, der ein Jahr lang kein neues Zuhause findet, kostet uns rund 3.000 Euro (eine Katze etwa 1800 Euro). Auch wenn die Unterhaltskosten für kleinere Tiere niedriger sind, summieren sie sich für die über 60 Tiere in unserem Tierheim zu einem großen Betrag. Dazu kommen höhere Personalkosten wegen der Erhöhung des Mindestlohns.
Unser Tierheim ist wie ein „Zwischenzuhause“, wo täglich Tiere abgegeben oder ausgesetzt werden. Viele bleiben etwa drei bis zwölf Monate, bis sie ein neues Zuhause finden. Unsere Tierpfleger kümmern sich rund um die Uhr um die Tiere. Manche sind verletzt oder krank und müssen aufgepäppelt werden. Andere mit Verhaltensproblemen müssen mühevoll wieder sozialisiert werden. Alle brauchen Futter und Liebe.
Mit einer dreimonatigen Futterpatenschaft helfen Sie unseren Tieren, dem Tierheim und unseren Mitarbeitern sehr. Die Patenschaft kostet ab 5 Euro (nach oben keine Grenzen) im Monat und endet automatisch nach drei Zahlungen. Wir danken Ihnen sehr.
Wir suchen Futterpaten

Hund Fajer sucht Futterpaten

Hund Fred sucht Futterpaten

Kater Danilo sucht Futterpaten

Sechs Nymphensittiche suchen Futterpaten

Hündin Aliona sucht Futterpaten

Hündin Narcisa sucht Futterpaten

Hündin Lorena sucht Futterpaten

Katze Anita sucht Futterpaten

Hund George sucht Futterpaten

Hund Conan sucht Futterpaten

Hund Persy sucht Futterpaten

Hündin Gizi sucht Futterpaten

Hündin Luna sucht Futterpaten

Hund Florek sucht Futterpaten

Kater Gunther sucht Futterpaten

Katze Dörte sucht Futterpaten

Hund Juno sucht Futterpaten

Hund Kupidon sucht Futterpaten
Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage des Körperschaftsteuerbescheids des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer: 213/143/09151, vom 28.11.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können. Die Bescheinigung muss nach dem Gesetz folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontonummer von Empfänger & Spender,
- Betrag (in Euro) & Buchungstag,
- Steuerbegünstigter Zweck sowie
- die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Wir danken Ihnen von Herzen!
Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage des Körperschaftsteuerbescheids des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer: 213/143/09151, vom 28.11.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können. Die Bescheinigung muss nach dem Gesetz folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontonummer von Empfänger & Spender,
- Betrag (in Euro) & Buchungstag,
- Steuerbegünstigter Zweck sowie
- die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Wir danken Ihnen von Herzen!
Aktuelles aus unserem Tierheim
Warum Tierschutzhunde sicher gesichert werden müssen
Warum Tierschutzhunde sicher gesichert werden müssen
Wenn ein Hund aus dem Tierschutz ein neues Zuhause findet, ist die Freude groß. Doch gerade bei Tierschutzhunden ist Vorsicht geboten: Viele Hunde aus dem Ausland oder aus schwierigen Verhältnissen haben traumatische Erfahrungen hinter sich oder kennen grundlegende Dinge des Alltags nicht. Unsicherheit und Angst können dazu führen, dass sie in Panik geraten und versuchen, zu fliehen. Deshalb ist eine ordentliche Sicherung besonders wichtig, um den Hund zu schützen und unnötige Risiken zu vermeiden.Aktueller Notfall Katzen-Notfall in Gartenanlage
Nächste Baustelle - Katzen-Notfall in der Gartenanlage!In einer Gartenanlage haben wir etwa 15 unkastrierte Katzen, und wenn wir jetzt nicht handeln, droht dort im nächsten Frühjahr eine echte Katzen-Katastrophe. Die Menschen vor Ort sind tierlieb, aber schlichtweg überfordert. Deshalb brauchen wir eure Hilfe, um das Problem rechtzeitig in den Griff zu bekommen!Erst chippen dann registrieren
Chippen und Registrieren – beides ist ein Muss!
Das Chippen ist der erste Schritt, um die Sicherheit eines Haustieres zu gewährleisten, aber ohne Registrierung bleibt der Chip nur ein ungenutzter Datenträger. Es liegt in der Verantwortung der Tierhalter, diesen zweiten Schritt zu machen, um sicherzustellen, dass ihr Tier im Fall der Fälle nach Hause finden kann.