Hunde aus dem Ausland retten …
Hunde aus dem Ausland retten …
Diese armen Hunde suchen noch liebe Aufnahmepaten:
Diese Hunde haben einen Aufnahmepaten gefunden:
Aufnahmepaten für Kaziu gefunden
~Aufnahmepaten für Kaziu sind Jutta Holzer-Beran, Melanie Sturm und Anja Helm~ Auch Kaziu wartet schon sehr lange im polnischen Tierheim auf seinen großen Tag. Kaziu wird uns als ruhig, freundlich und sehr menschenbezogen beschrieben. Er ist verträglich mit Artgenossen und geht vorbildlich an der Leine. Er hat eine verkürzte Rute. Geben Sie Kaziu mit einer Aufnahmepatenschaft eine reale Chance auf ein besseres Leben. Kaziu, geboren 2015, Rüde, ca. 40cm Schulterhöhe
Aufnahmepaten für Majka gesucht
~Aufnahmepaten für Kaziu sind Jutta Holzer-Beran, Melanie Sturm und Anja Helm~ Majka gilt im polnischen Tierheim als Langzeitsitzer. Wir können nur erahnen, dass es an ihrer "unspektakulären" Erscheinung liegt, da sie uns nur mit positiven Worten beschrieben wurde: freundlich, menschenbezogen, genießt die Nähe und mag gestreichelt werden, kennt an der Leine gehen und ist total verträglich. Mit dem Umzug in unser Tierheim soll Majkas Glückssträhne auch endlich beginnen. Majka, weiblich, geboren 2016, ca. 45cm Schulterhöhe
Aufnahmepaten für vier Hunde aus der Smeura gesucht
🚨 Vier vergessene Senioren brauchen unsere Hilfe 🚨 und sie bekommen sie auch. Vielen Dank an alle Spenderinnen und Spender!
Fast täglich erreichen uns Notrufe, in denen wir gebeten werden, Auslandshunde aufzunehmen.
Wir helfen, wo wir können – doch die Übernahmekosten und die tierärztliche Erstversorgung sind jedes Mal eine große finanzielle Herausforderung.Nächste Woche sollen wieder 4 arme Fellchen aus der Smeura zu uns kommen. Alte Hunde. Langzeitsitzer. Hunde, die seit Jahren darauf warten, endlich gesehen zu werden. 💔
Wir können nicht alle retten ...
Gesunde Tiere werden getötet ...Aber für den einen verändert sich sein Leben
Es sind einfach zu viele …Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer 213/143/09151, vom 23.12.2025 für den Zeitraum 2022 bis 2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung ausschließlich und unmittelbar zur Förderung des Tierschutzes im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können.
Wir danken Ihnen von Herzen!
Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer 213/143/09151, vom 23.12.2025 für den Zeitraum 2022 bis 2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung ausschließlich und unmittelbar zur Förderung des Tierschutzes im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können. Die Bescheinigung muss nach dem Gesetz folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontonummer von Empfänger & Spender,
- Betrag (in Euro) & Buchungstag,
- Steuerbegünstigter Zweck sowie
- die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Wir danken Ihnen von Herzen!







