Hunde aus dem Ausland retten …
Hunde aus dem Ausland retten …
Diese armen Hunde suchen noch liebe Aufnahmepaten:
Diese Hunde haben einen Aufnahmepaten gefunden:
Wir können nicht alle retten ...
Gesunde Tiere werden getötet ...Aber für den einen verändert sich sein Leben
Es sind einfach zu viele …Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage des Körperschaftsteuerbescheids des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer: 213/143/09151, vom 28.11.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können. Die Bescheinigung muss nach dem Gesetz folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontonummer von Empfänger & Spender,
- Betrag (in Euro) & Buchungstag,
- Steuerbegünstigter Zweck sowie
- die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Wir danken Ihnen von Herzen!
Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage des Körperschaftsteuerbescheids des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer: 213/143/09151, vom 28.11.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können. Die Bescheinigung muss nach dem Gesetz folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontonummer von Empfänger & Spender,
- Betrag (in Euro) & Buchungstag,
- Steuerbegünstigter Zweck sowie
- die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Wir danken Ihnen von Herzen!
Aktuelle Neuigkeiten aus dem Tierheim
15.01.2025
Erneut können wir von der Vermittlung von Samtpfötchen berichten. Nicht nur Gulliver und Resetti, sondern auch Kofi und Aziza durften heute in ihr erstes eigenes Zuhause umziehen. Die noch zurückhaltende Art schreckte die Familie gar nicht ab und sie nahmen die Herausforderung an. Während die beiden Schwestern nur in den Nachbarort des Tierheims gezogen sind, musste die Kater-Brüder ein kurze Fahrt von 20 Minute überstehen. Ab jetzt startet für die Miezen ein neuer Lebensabschnitt und wir hoffen, dass sie ihre Chance nutzten und so selbstbewussten zufriedenen Katzen heranwachsen.
14.01.2025
Als die beiden Samtpfötchen Lux und Wasabi am morgen die Äuglein öffneten, wussten sie noch nicht, was der Tag für sie bereit hielt. Erst als wir mit Transportboxen in das Katzenhaus kamen, dämmerte es den Katzen: Die Geschwister durften heute zusammen umziehen! Unweit vom Tierheim fanden sie sich in ihrem neuen Zuhause wieder und machten sich erstmal unsichtbar. Ob wohl sich Lux und Wasabi beim Besuch ihrer neuen Familie im Tierheim gut versteckt hielten, entschlossen sie sich doch, dass Herz der beiden Miezen erobern zu wollen. Nach einer ersten Rückmeldung wussten wir auch, es Wasabi war, die als erstes ihre Deckung verließ und neugierig die Umgebung erkundete. Kurze Zeit später ließ Lux sein Stimmchen erklingen, um nach Wasabi zu rufen. Es wird ihnen gewiss an nichts fehlen. Wir freuen uns, dass die beiden Katzen es so gut getroffen haben.
13.01.2025
Der kleine Rüde Achim hat es geschafft und sein eigenes Körbchen bezogen. Er ist nun offizieller Einwohner der Landeshauptstadt Dresden und nutzte den Weg von Auto bis zur Haustür, um zu schnuppern und sein neues Revier zu markieren. In der Wohnung wusste er anfangs nicht so recht, was er davon halten sollte und ob er alles richtig macht. Ach lieber Achim, nur Mut, du bist genau so richtig, wie du bist! Der ehemalige Rumäne darf sein Tempo und seine Vorlieben selbst bestimmen. Wenn er sich verkriechen wöllte, bekäme er eben ein Deckchen unter die Eckbank platziert. Nach einem Rundgang in den Zimmern und dem verdutzten Blick in den Spiegel sprang er schließlich aufs Sofa. Dann naschte er hin und wieder vom Trockenfutter. Als wir alles besprochen hatten und wieder zurück ins Tierheim aufbrachen, fielen dem kleinen Hundemann immer wieder die Äuglein zu. Der Tag war schließlich anstrengend genug.