Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer 213/143/09151, vom 23.12.2025 für den Zeitraum 2022 bis 2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung ausschließlich und unmittelbar zur Förderung des Tierschutzes im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können.
Wir danken Ihnen von Herzen!
Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer 213/143/09151, vom 23.12.2025 für den Zeitraum 2022 bis 2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung ausschließlich und unmittelbar zur Förderung des Tierschutzes im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können. Die Bescheinigung muss nach dem Gesetz folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontonummer von Empfänger & Spender,
- Betrag (in Euro) & Buchungstag,
- Steuerbegünstigter Zweck sowie
- die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Wir danken Ihnen von Herzen!
Aktuelle Neuigkeiten aus dem Tierheim
22.01.2025
Fast 13 Jahre lang hatte Hündin Luna ein Zuhause. Heute wurde sie im Tierheim abgegeben. Während eines Kurzurlaubs der Familie vor einem halben Jahr , als sich Luna in einer Hundepension befand, verschaffte sich der Vermieter der Familie zutritt zum Garten der Familie, zerstörte dort die Zwingeranlage und die Hütte des Hundes und untersagte der Familie im selben Atemzug die Hundehaltung. Trotz eingeschalteter Behörden blieb der Sachverhalt bestehen, dass Luna nicht nachhause zurückkehren kann und so verblieb Luna lange Monate in der Pension zum finanziellen Leidwesen der Familie. Auch die Suche nach einem geeigneten neuen Zuhause mit Hund verlief nicht positiv, sodass sich die Familie zu diesem drastischen Schritt gezwungen sah und Luna in unsere Obhut übergab. Die schwarze Hündin wurde in den vergangenen Jahren als Wachhund gehalten. Entsprechend misstrauisch war sie uns gegenüber, sodass wir ihr erstmal Zeit geben müssen sich neu zu orientieren und eine positive Beziehung zu uns aufzubauen. Leider wurde Luna in den vergangenen Jahren nicht geimpft und auch nicht kastriert. Wir werden sie also, nachdem sie sich etwas eingelebt hat, dem Tierarzt vorstellen.








