Hunde aus dem Ausland retten …
Hunde aus dem Ausland retten …
Diese armen Hunde suchen noch liebe Aufnahmepaten:
Diese Hunde haben einen Aufnahmepaten gefunden:
Wir können nicht alle retten ...
Gesunde Tiere werden getötet ...Aber für den einen verändert sich sein Leben
Es sind einfach zu viele …Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage des Körperschaftsteuerbescheids des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer: 213/143/09151, vom 28.11.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können. Die Bescheinigung muss nach dem Gesetz folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontonummer von Empfänger & Spender,
- Betrag (in Euro) & Buchungstag,
- Steuerbegünstigter Zweck sowie
- die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Wir danken Ihnen von Herzen!
Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage des Körperschaftsteuerbescheids des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer: 213/143/09151, vom 28.11.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können. Die Bescheinigung muss nach dem Gesetz folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontonummer von Empfänger & Spender,
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- Steuerbegünstigter Zweck sowie
- die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
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Aktuelle Neuigkeiten aus dem Tierheim
10.04.2025
Am morgen machte uns der kleine Hundemann Florek große Sorgen. Er konnte nicht selbstständig aufstehen und blieb selbst mit Unterstützung nicht stehen. Rasch eilten wir mit ihm zum Tierarzt. Wie ein Schluck Wasser lag er auf dem Behandlungstisch. Der arme kleine Mann. Auf dem Röntgenbild konnte die Tierärztin erst einmal keine Ursache feststellen. Der Verdacht ging in Richtung eines Bandscheibenvorfalls. Ohne zu murren ließ er sich einige Spritzen geben. Man merkte einfach, dass es ihm nicht gut ging. Wieder zurück im Tierheim war Florek schon wieder so mobil, dass er eine Kleinigkeit Essen mochte. Im Anschluss durfte er sich den restlichen Tag auf seinem weichen Schonplatz ausruhen, was er nur zu gern tat.
09.04.2025
Die dieswöchige Tierarztvisite ging zügig von der Hand, da nur drei Hunde eine Impfung bekommen sollten. Dafür ergaben sich aber einige wichtige Erkenntnisse. Zuerst war der liebe Dante an der Reihe, fröhlich wie wir ihn kennen tänzelte er umher, ließ sich dann ganz artig untersuchen und bekam seine notwendige Impfung. Er war so brav das er den Pieks gar nicht merkte. Im Anschluss war die kleine Momo an der Reihe. Die Nachkontrolle ihrer Milchleisten Operation verlief zu vollsten Zufriedenheit der Tierärztin, sodass sie ihre zweite Impfung bekommen konnte. Nun darf Momo endlich vermittelt werden. Wir freuen uns so für die kleine Knutschkugel. Zuletzt stellten wir noch Neska vor. Die Tierärztin war total zufrieden mit dem Heilungsverlauf ihrer Haut und Ohren. Auch sie bekam eine Impfung und das OKAY für die noch ausstehenden Operationen. Zu Neskas großem Glück beurteilte die Tierärztin ihren Zustand als so gut, dass sie die Milchleistenoperation und die Zahnsanierung in einem "Ritt" machen kann. Konkret bedeutet das für Neska, dass man ihr eine zusätzliche Narkose ersparen kann. Was für eine fantastische Neuigkeit für die süße Hündin!
08.04.2025
Die liebe Kiki durfte heute das Tierheim in Richtung neue Heimat verlassen. Ihr neues Zuhause fand Kiki bei Verwandten von unserer Tierpflegerin Josi Braun. Die junge Hündin bleibt sozusagen in der Familie. Bei vielen vorangegangenen Besuchen der kompletten Familie im Tierheim festigte sich der Wunsch Kiki zu adoptieren. Heute nun sollte es so sein. Im neuen Zuhause schien Kiki ersteinmal ein bisschen überfordert und verwirrt, wusste sie doch nicht, was sie nun tun soll und was nicht. Besonders schmunzeln mussten wir, als Kiki das erste mal den Fernseher entdeckte und ihr Köpfchen von links nach rechts drehte, um herauszufinden, wo die ganzen fremden Stimmen herkommen. Wir freuen uns wirklich über diese tolle Vermittlung.