FÜR EINEN GUTEN START INS LEBEN
FÜR EINEN GUTEN START INS LEBEN
Unser Tierheim ist oft die letzte Hoffnung für viele hilflose Tierkinder, die ohne Mutter und in schlechtem Zustand gefunden werden. Wir kümmern uns um diese Babys, päppeln sie liebevoll auf und gewöhnen sie an soziale Interaktionen. Oft werden sie sogar von unseren Tierpflegern betreut, da sie rund um die Uhr Aufmerksamkeit und Pflege benötigen.
12 Wochen in unserer Obhut
Diese Tierkinder bleiben bis zu 12 Wochen unter unserer Obhut und erhalten alle erforderlichen medizinischen Versorgungen, Impfungen, einen Mikrochip und natürlich jede Menge Zuneigung. Die Kosten für diese ersten Lebenswochen und Behandlungen betragen pauschal 120 Euro pro Tierkind. Diese Ausgaben finanzieren wir ausschließlich durch Spenden und vergeben daher „Start-ins-Leben-Patenschaften“.
Tierarzt, Impfen, Chippen
Möchten Sie einem dieser Tierkinder eine „Start-ins-Leben-Patenschaft“ schenken? Mit Ihrer Patenschaft unterstützen Sie die Grundimmunisierung, tierärztliche Versorgung, das Einsetzen eines Mikrochips, die Ernährung und die Liebe, die sie so dringend benötigen (einmalig 120 Euro oder mehr).
Namen wählen – doppelte Freude erleben
Als Pate können Sie eine doppelte Freude erleben: Neben dem positiven Gefühl, geholfen zu haben, haben Sie auch die Chance, den Namen für das Tierbaby auszuwählen. Selbstverständlich sind Sie herzlich eingeladen, Ihr Patenkind zu besuchen, bis es schließlich in ein liebevolles Zuhause vermittelt wird.
Diese Tierkinder suchen Paten
Diese Tierkinder suchen Paten
Diese Tierkinder haben Paten gefunden
Diese Tierkinder haben Paten gefunden
Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage des Körperschaftsteuerbescheids des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer: 213/143/09151, vom 28.11.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können. Die Bescheinigung muss nach dem Gesetz folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontonummer von Empfänger & Spender,
- Betrag (in Euro) & Buchungstag,
- Steuerbegünstigter Zweck sowie
- die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Wir danken Ihnen von Herzen!
Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage des Körperschaftsteuerbescheids des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer: 213/143/09151, vom 28.11.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können. Die Bescheinigung muss nach dem Gesetz folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontonummer von Empfänger & Spender,
- Betrag (in Euro) & Buchungstag,
- Steuerbegünstigter Zweck sowie
- die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Wir danken Ihnen von Herzen!
Aktuelles aus unserem Tierheim
Katze Tilli sucht ein Zuhause
Für Tilli wünschen wir uns ein liebevolles Zuhause, am liebsten mit einem Geschwisterchen, wo Tilli in ihrem eigenen Tempo auf die Menschen zugehen kann ohne große Erwartungen. Geduldige Menschen wird Tilli sicher belohnen, indem sie ihr Herz öffnet und sich zu einer tollen Kuschelkatze entwickelt.