3-monatige Futter-Patenschaft
Helfen Sie jetzt: Futter-Patenschaft für unsere Tierheimbewohner
ie Kosten belasten uns stark, vor allem im Winter. Eine dreimonatige Futter-Patenschaft hilft unseren Tierheimtieren sehr, da die Versorgung teuer ist.
Im Winter sind die finanziellen Verpflichtungen besonders schwer für uns. Die monatlichen Kosten für einen Hund betragen etwa 250 Euro (Tierarzt, Futter, Heizung, Mitarbeiter …). Von den Städten und Gemeinden bekommen wir wenig Unterstützung. Ein Hund, der ein Jahr lang kein neues Zuhause findet, kostet uns rund 3.000 Euro. Auch wenn die Unterhaltskosten für kleinere Tiere niedriger sind, summieren sie sich für die über 60 Tiere in unserem Tierheim zu einem großen Betrag. Dazu kommen höhere Personalkosten wegen der Erhöhung des Mindestlohns.
Unser Tierheim ist wie ein „Zwischenzuhause“, wo täglich Tiere abgegeben oder ausgesetzt werden. Viele bleiben etwa drei bis zwölf Monate, bis sie ein neues Zuhause finden. Unsere Tierpfleger kümmern sich rund um die Uhr um die Tiere. Manche sind verletzt oder krank und müssen aufgepäppelt werden. Andere mit Verhaltensproblemen müssen mühevoll wieder sozialisiert werden. Alle brauchen Futter und Liebe.
Mit einer dreimonatigen Futterpatenschaft helfen Sie unseren Tieren, dem Tierheim und unseren Mitarbeitern sehr. Die Patenschaft geht ab 5 Euro im Monat los (nach oben sind keine Grenzen gesetzt) und endet automatisch nach drei Zahlungen. Wir danken Ihnen sehr.
Die Kosten belasten uns stark, vor allem im Winter. Eine dreimonatige Futter-Patenschaft hilft unseren Tierheimtieren sehr, da die Versorgung teuer ist.
Im Winter sind die finanziellen Verpflichtungen besonders schwer für uns. Die monatlichen Kosten für einen Hund betragen etwa 250 Euro (Tierarzt, Futter, Heizung, Mitarbeiter …). Von den Städten und Gemeinden bekommen wir wenig Unterstützung. Ein Hund, der ein Jahr lang kein neues Zuhause findet, kostet uns rund 3.000 Euro. Auch wenn die Unterhaltskosten für kleinere Tiere niedriger sind, summieren sie sich für die über 60 Tiere in unserem Tierheim zu einem großen Betrag. Dazu kommen höhere Personalkosten wegen der Erhöhung des Mindestlohns.
Unser Tierheim ist wie ein „Zwischenzuhause“, wo täglich Tiere abgegeben oder ausgesetzt werden. Viele bleiben etwa drei bis zwölf Monate, bis sie ein neues Zuhause finden. Unsere Tierpfleger kümmern sich rund um die Uhr um die Tiere. Manche sind verletzt oder krank und müssen aufgepäppelt werden. Andere mit Verhaltensproblemen müssen mühevoll wieder sozialisiert werden. Alle brauchen Futter und Liebe.
Mit einer dreimonatigen Futterpatenschaft helfen Sie unseren Tieren, dem Tierheim und unseren Mitarbeitern sehr. Die Patenschaft kostet ab 5 Euro (nach oben keine Grenzen) im Monat und endet automatisch nach drei Zahlungen. Wir danken Ihnen sehr.
Wir suchen Futterpaten

Kaninchen Seppel sucht Futterpaten

Kaninchen Nala sucht Futterpaten

Kater Norbert sucht Futterpaten

Kater Alfi sucht Futterpaten

Kater Kosta sucht Futterpaten

Kater Don sucht Futterpaten

Kater Nico sucht Futterpaten

Kater Marc sucht Futterpaten

Kater Herbi sucht Futterpaten

Kater Gunther sucht Futterpaten

Katze Dörte sucht Futterpaten

Hund Bako sucht Futterpaten

Hund Walter sucht Futterpaten

Hund Monti sucht Futterpaten

Hündin Nelly sucht Futterpaten

Hündin Nastea sucht Futterpaten

Hündin Kiki sucht Futterpaten

Hündin Flavia sucht Futterpaten

Meerschweinchen Piwi-Ella sucht Futterpaten

Hündin Juno sucht Futterpaten

Hündin Trulla sucht Futterpaten

Meerschweinchen Polly sucht Futterpaten

Meerschweinchen Wendy sucht Futterpaten

Meerschweinchen Sabrina sucht Futterpaten

Hündin Gerda sucht Futterpaten

Hund Kupidon sucht Futterpaten

Hund Florek sucht Futterpaten

Hündin Iris sucht Futterpaten
Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage des Körperschaftsteuerbescheids des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer: 213/143/09151, vom 28.11.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können. Die Bescheinigung muss nach dem Gesetz folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontonummer von Empfänger & Spender,
- Betrag (in Euro) & Buchungstag,
- Steuerbegünstigter Zweck sowie
- die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Wir danken Ihnen von Herzen!
Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage des Körperschaftsteuerbescheids des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer: 213/143/09151, vom 28.11.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können. Die Bescheinigung muss nach dem Gesetz folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontonummer von Empfänger & Spender,
- Betrag (in Euro) & Buchungstag,
- Steuerbegünstigter Zweck sowie
- die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Wir danken Ihnen von Herzen!