Gemeinsam für unsere Fellfreunde:
Unterstützt die Renovierung unseres Tierheims!
Wir stehen derzeit vor anspruchsvollen Herausforderungen. Die Zeit hat ihre Spuren am Tierheim hinterlassen, insbesondere an den Hundeschlaf- und Katzenhäusern. Es gibt eine umfangreiche Liste von Aufgaben, darunter die Reparatur des Dachs, die Renovierung der Fassade, die Instandsetzung der Schlafhäuschen,
Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer 213/143/09151, vom 23.12.2025 für den Zeitraum 2022 bis 2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung ausschließlich und unmittelbar zur Förderung des Tierschutzes im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können.
Wir danken Ihnen von Herzen!
Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer 213/143/09151, vom 23.12.2025 für den Zeitraum 2022 bis 2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung ausschließlich und unmittelbar zur Förderung des Tierschutzes im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können. Die Bescheinigung muss nach dem Gesetz folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontonummer von Empfänger & Spender,
- Betrag (in Euro) & Buchungstag,
- Steuerbegünstigter Zweck sowie
- die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Wir danken Ihnen von Herzen!
Aktuelle Nachrichten aus dem Tierheim – Zuhause gesucht oder gefunden und anderes
Hund Diuna sucht ein Zuhause
~ist vermittelt~ Als wir vor einigen Monaten zu Besuch in einem polnischen Tierheim waren, gingen wir durch die Zwingerreihen. Dort entdeckten wir sie: Diuna. Durch ihre schiere Größe überragte sie alle anderen Hunden und fiel uns ins Auge. Wir fragte die Mitarbeiter nach ihr und man erklärte uns, dass der Chart Polski nur unter sehr speziellen Bedingungen in Polen vermittelt werden darf. Noch dazu war Diuna "zu alt" und hatte eine sichtbare Umfangsvermehrung am Brustkorb. Zusammengefasst: sie hat in Polen keine Vermittlungschance.




