Gemeinsam für unsere Fellfreunde:
Unterstützt die Renovierung unseres Tierheims!
Wir stehen derzeit vor anspruchsvollen Herausforderungen. Die Zeit hat ihre Spuren am Tierheim hinterlassen, insbesondere an den Hundeschlaf- und Katzenhäusern. Es gibt eine umfangreiche Liste von Aufgaben, darunter die Reparatur des Dachs, die Renovierung der Fassade, die Instandsetzung der Schlafhäuschen,
Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer 213/143/09151, vom 23.12.2025 für den Zeitraum 2022 bis 2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung ausschließlich und unmittelbar zur Förderung des Tierschutzes im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können.
Wir danken Ihnen von Herzen!
Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer 213/143/09151, vom 23.12.2025 für den Zeitraum 2022 bis 2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung ausschließlich und unmittelbar zur Förderung des Tierschutzes im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können. Die Bescheinigung muss nach dem Gesetz folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontonummer von Empfänger & Spender,
- Betrag (in Euro) & Buchungstag,
- Steuerbegünstigter Zweck sowie
- die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Wir danken Ihnen von Herzen!
Aktuelle Nachrichten aus dem Tierheim – Zuhause gesucht oder gefunden und anderes
Hund Babuszka sucht ein Zuhause
Babuszka ist bei uns verträglich mit ihren Artgenossen und lebt auch bei uns in einer kleinen Gruppe. Dennoch hätte sie gewiss nichts dagegen auch mal die erste Geige zu spielen und Menschen nur für sich zu haben. Mit Babuszka hätten Sie eine rüstige Hundeomi an Ihrer Seite, die sich gewiss ebenso darüber freut mit Ihnen über Felder und Wiesen zu schlendern, als auch bei Regenwetter mit Ihnen in der warmen Stube zu bleiben.
Kaninchen Karli und Kalle haben ein Zuhause gefunden
~haben ein Zuhause gefunden~ Beide gehen ganz sanft miteinander um und putzen sich auch gegenseitig. Für Karli und Kalle wünschen wir uns ein gemeinsames artgerechtes Zuhause, wo sie genügend Bewegung und Abwechslung haben, um ihr arttypisches Verhalten auszuleben.




