Die Mindestlohn-Erhöhung macht uns schwer zu schaffen
Die Mindestlohn-Erhöhung macht uns schwer zu schaffen
Das Bundeskabinett ist der Empfehlung der Mindestlohnkommission gefolgt und hat der weiteren Erhöhung zugestimmt. Dies bedeutet, dass der Mindestlohn ab Oktober 2022 12 Euro beträgt. Einher geht diese Aufstockung mit einer Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge sowie der Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Es wird also immer schwieriger für unseren Verein, diese Kosten zu stemmen. Daher suchen wir weitere Mitstreiter für die Aktion „Mindestlohn“.
Diese finanzielle Unterstützung ist tatsächlich existenzsichernd. Wir danken von Herzen. Das war unser erster Hilferuf bezüglich Mindestlohn im Januar 2015: Durch die neuen gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn ist wieder einmal die Existenz unseres Tierheimes in Frage gestellt. Etwa 1500 Euro Mehrkosten gilt es monatlich aufzubringen, denn nach sorgfältiger Prüfung der Gesetzes- und Faktenlage gibt es zu einer tatsächlichen Lohnerhöhung auf 8,50 Euro pro Stunde für jeden Mitarbeiter keine Alternative.
Aus dieser äußerst schwierigen Situation heraus entstand die Idee von „Aktion Mindestlohn“. Es müssen 150 Menschen gefunden werden, die dauerhaft 10 Euro pro Monat spenden. Damit würden die Mehrkosten für den Lohn der Mitarbeiter, die hier in der Einrichtung jeden Tag für die Tiere da sind, finanziert. Können auch Sie 10 Euro im Monat entbehren? Das wäre klasse. Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende!
Das Bundeskabinett ist der Empfehlung der Mindestlohnkommission gefolgt und hat der weiteren Erhöhung zugestimmt. Dies bedeutet, dass der Mindestlohn ab Oktober 2022 12 Euro beträgt. Einher geht diese Aufstockung mit einer Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge sowie der Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Es wird also immer schwieriger für unseren Verein, diese Kosten zu stemmen. Daher suchen wir weitere Mitstreiter für die Aktion „Mindestlohn“.
Diese finanzielle Unterstützung ist tatsächlich existenzsichernd. Wir danken von Herzen. Das war unser erster Hilferuf bezüglich Mindestlohn im Januar 2015: Durch die neuen gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn ist wieder einmal die Existenz unseres Tierheimes in Frage gestellt. Etwa 1500 Euro Mehrkosten gilt es monatlich aufzubringen, denn nach sorgfältiger Prüfung der Gesetzes- und Faktenlage gibt es zu einer tatsächlichen Lohnerhöhung auf 8,50 Euro pro Stunde für jeden Mitarbeiter keine Alternative.
Aus dieser äußerst schwierigen Situation heraus entstand die Idee von „Aktion Mindestlohn“. Es müssen 150 Menschen gefunden werden, die dauerhaft 10 Euro pro Monat spenden. Damit würden die Mehrkosten für den Lohn der Mitarbeiter, die hier in der Einrichtung jeden Tag für die Tiere da sind, finanziert. Können auch Sie 10 Euro im Monat entbehren? Das wäre klasse. Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende!
Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage des Körperschaftsteuerbescheids des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer: 213/143/09151, vom 28.11.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können. Die Bescheinigung muss nach dem Gesetz folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontonummer von Empfänger & Spender,
- Betrag (in Euro) & Buchungstag,
- Steuerbegünstigter Zweck sowie
- die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Wir danken Ihnen von Herzen!
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Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage des Körperschaftsteuerbescheids des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer: 213/143/09151, vom 28.11.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können. Die Bescheinigung muss nach dem Gesetz folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontonummer von Empfänger & Spender,
- Betrag (in Euro) & Buchungstag,
- Steuerbegünstigter Zweck sowie
- die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Wir danken Ihnen von Herzen!
Aktuelle Neuigkeiten aus dem Tierheim
Warum Tierschutzhunde sicher gesichert werden müssen
Warum Tierschutzhunde sicher gesichert werden müssen
Wenn ein Hund aus dem Tierschutz ein neues Zuhause findet, ist die Freude groß. Doch gerade bei Tierschutzhunden ist Vorsicht geboten: Viele Hunde aus dem Ausland oder aus schwierigen Verhältnissen haben traumatische Erfahrungen hinter sich oder kennen grundlegende Dinge des Alltags nicht. Unsicherheit und Angst können dazu führen, dass sie in Panik geraten und versuchen, zu fliehen. Deshalb ist eine ordentliche Sicherung besonders wichtig, um den Hund zu schützen und unnötige Risiken zu vermeiden.Aktueller Notfall Katzen-Notfall in Gartenanlage
Nächste Baustelle - Katzen-Notfall in der Gartenanlage!In einer Gartenanlage haben wir etwa 15 unkastrierte Katzen, und wenn wir jetzt nicht handeln, droht dort im nächsten Frühjahr eine echte Katzen-Katastrophe. Die Menschen vor Ort sind tierlieb, aber schlichtweg überfordert. Deshalb brauchen wir eure Hilfe, um das Problem rechtzeitig in den Griff zu bekommen!Erst chippen dann registrieren
Chippen und Registrieren – beides ist ein Muss!
Das Chippen ist der erste Schritt, um die Sicherheit eines Haustieres zu gewährleisten, aber ohne Registrierung bleibt der Chip nur ein ungenutzter Datenträger. Es liegt in der Verantwortung der Tierhalter, diesen zweiten Schritt zu machen, um sicherzustellen, dass ihr Tier im Fall der Fälle nach Hause finden kann.