Die Mindestlohn-Erhöhung macht uns schwer zu schaffen

Die Mindestlohn-Erhöhung macht uns schwer zu schaffen

Das Bundeskabinett ist der Empfehlung der Mindestlohnkommission gefolgt und hat der weiteren Erhöhung zugestimmt. Dies bedeutet, dass der Mindestlohn ab Oktober 2022 12 Euro beträgt. Einher geht diese Aufstockung mit einer Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge sowie der Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Es wird also immer schwieriger für unseren Verein, diese Kosten zu stemmen. Daher suchen wir weitere Mitstreiter für die Aktion „Mindestlohn“.

Diese finanzielle Unterstützung ist tatsächlich existenzsichernd. Wir danken von Herzen. Das war unser erster Hilferuf bezüglich Mindestlohn im Januar 2015: Durch die neuen gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn ist wieder einmal die Existenz unseres Tierheimes in Frage gestellt. Etwa 1500 Euro Mehrkosten gilt es monatlich aufzubringen, denn nach sorgfältiger Prüfung der Gesetzes- und Faktenlage gibt es zu einer tatsächlichen Lohnerhöhung auf 8,50 Euro pro Stunde für jeden Mitarbeiter keine Alternative.

Aus dieser äußerst schwierigen Situation heraus entstand die Idee von „Aktion Mindestlohn“. Es müssen 150 Menschen gefunden werden, die dauerhaft 10 Euro pro Monat spenden. Damit würden die Mehrkosten für den Lohn der Mitarbeiter, die hier in der Einrichtung jeden Tag für die Tiere da sind, finanziert. Können auch Sie 10 Euro im Monat entbehren? Das wäre klasse. Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende!

Das Bundeskabinett ist der Empfehlung der Mindestlohnkommission gefolgt und hat der weiteren Erhöhung zugestimmt. Dies bedeutet, dass der Mindestlohn ab Oktober 2022 12 Euro beträgt. Einher geht diese Aufstockung mit einer Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge sowie der Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Es wird also immer schwieriger für unseren Verein, diese Kosten zu stemmen. Daher suchen wir weitere Mitstreiter für die Aktion „Mindestlohn“.

Diese finanzielle Unterstützung ist tatsächlich existenzsichernd. Wir danken von Herzen. Das war unser erster Hilferuf bezüglich Mindestlohn im Januar 2015: Durch die neuen gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn ist wieder einmal die Existenz unseres Tierheimes in Frage gestellt. Etwa 1500 Euro Mehrkosten gilt es monatlich aufzubringen, denn nach sorgfältiger Prüfung der Gesetzes- und Faktenlage gibt es zu einer tatsächlichen Lohnerhöhung auf 8,50 Euro pro Stunde für jeden Mitarbeiter keine Alternative.

Aus dieser äußerst schwierigen Situation heraus entstand die Idee von „Aktion Mindestlohn“. Es müssen 150 Menschen gefunden werden, die dauerhaft 10 Euro pro Monat spenden. Damit würden die Mehrkosten für den Lohn der Mitarbeiter, die hier in der Einrichtung jeden Tag für die Tiere da sind, finanziert. Können auch Sie 10 Euro im Monat entbehren? Das wäre klasse. Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende!

Zuwendungs­bestätigung

Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.

Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage des Körperschaftsteuerbescheids des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer: 213/143/09151, vom 28.11.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet wird.

Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.

Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können. Die Bescheinigung muss nach dem Gesetz folgende Angaben enthalten:

  • Name und Kontonummer von Empfänger & Spender,
  • Betrag (in Euro) & Buchungstag,
  • Steuerbegünstigter Zweck sowie
  • die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.

Wir danken Ihnen von Herzen!

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Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage des Körperschaftsteuerbescheids des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer: 213/143/09151, vom 28.11.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet wird.

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Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können. Die Bescheinigung muss nach dem Gesetz folgende Angaben enthalten:

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  • die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.

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Spendenkonto

Volksbank-Raiffeisenbank Dresden
IBAN: DE18 8509 0000 4897 9310 07
BIC: GENODEF1DRS

Vereinsregister: VR 8339 | Amtsgericht Dresden
Steuernummer: 213/143/09151 | Finanzamt Hoyerswerda

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