Hunde aus dem Ausland retten …
Hunde aus dem Ausland retten …
Diese armen Hunde suchen noch liebe Aufnahmepaten:
Diese Hunde haben einen Aufnahmepaten gefunden:
Wir können nicht alle retten ...
Gesunde Tiere werden getötet ...Aber für den einen verändert sich sein Leben
Es sind einfach zu viele …Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage des Körperschaftsteuerbescheids des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer: 213/143/09151, vom 28.11.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können. Die Bescheinigung muss nach dem Gesetz folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontonummer von Empfänger & Spender,
- Betrag (in Euro) & Buchungstag,
- Steuerbegünstigter Zweck sowie
- die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Wir danken Ihnen von Herzen!
Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage des Körperschaftsteuerbescheids des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer: 213/143/09151, vom 28.11.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können. Die Bescheinigung muss nach dem Gesetz folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontonummer von Empfänger & Spender,
- Betrag (in Euro) & Buchungstag,
- Steuerbegünstigter Zweck sowie
- die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Wir danken Ihnen von Herzen!
Aktuelle Neuigkeiten aus dem Tierheim
17.01.2025
Die liebe Hundeomi Latea hatte heute ihren Vorstellungstermin in der Tierklinik. Da das Wartzimmer voll war, mussten wir mit Latea etwas warten. Das verstand die Omi gar nicht und schnupperte unruhig den Boden ab. Dabei diente Latea einer Tierfeundin als Trost, die ihren Kater einschläfern lassen musste. Ganz lieb ließ sie sich kraulen und so verging auch die Wartezeit etwas schneller. Bei der Untersuchung fand der Tierarzt dann bedauerlicherweise auch noch einen Milchleistentumor. Der armen Hündin bleibt auch nichts erspart. Trotzdem sei auch lobend erwähnt, wie tapfer Latea das alles mitgemacht hat obwohl sie schon großen Bammel hatte.
16.01.2025
Wegen einer Erkrankung konnte sich Besitzerin von drei Katzen nicht mehr um ihre Tiere kümmern. Heute wurden die zwei vierjährigen und eine drei jährige Miez unter Tränen in unsere Obhut übergeben. Noch recht schüchtern kucken Flocke, Seppel und Don Carlo in die Welt. Die bekennenden Freigänger müssen erst einmal in Quarantäne bleiben, da sie bedauerlicherweise nicht aktuell geimpft sind. Wir kümmern uns nun um die drei Samtpfötchen und hoffen, dass sie recht bald auftauen. Außerdem können wir heute von der Vermittlung von Fetucina berichten. Ursprünglich war die Familie aus einem ganz anderen Grund im Tierheim. Bei dem Besuch hat sich die hübsche junge Hündin in ihr Herz geschlichen. Bei weiteren Besuchen festigte sich der Entschluss Fetucina ein Zuhause zugeben. Neugierig hat Fetu die ganze Wohnung inspiziert und sich dann für ein Nickerchen niedergelassen. Natürlich hat sie immernoch ihre Unsicherheiten und viele fremde Geräusche müssen noch als unbedenklich eingestuft werden, aber die Bindung zu ihren neuen Zweibeinern gibt uns die Hoffnung, dass Fetucina auch diese Hürden nehmen kann.
15.01.2025
Erneut können wir von der Vermittlung von Samtpfötchen berichten. Nicht nur Gulliver und Resetti, sondern auch Kofi und Aziza durften heute in ihr erstes eigenes Zuhause umziehen. Die noch zurückhaltende Art schreckte die Familie gar nicht ab und sie nahmen die Herausforderung an. Während die beiden Schwestern nur in den Nachbarort des Tierheims gezogen sind, musste die Kater-Brüder ein kurze Fahrt von 20 Minute überstehen. Ab jetzt startet für die Miezen ein neuer Lebensabschnitt und wir hoffen, dass sie ihre Chance nutzten und so selbstbewussten zufriedenen Katzen heranwachsen.