Gemeinsam für unsere Fellfreunde:
Unterstützt die Renovierung unseres Tierheims!
Wir stehen derzeit vor anspruchsvollen Herausforderungen. Die Zeit hat ihre Spuren am Tierheim hinterlassen, insbesondere an den Hundeschlaf- und Katzenhäusern. Es gibt eine umfangreiche Liste von Aufgaben, darunter die Reparatur des Dachs, die Renovierung der Fassade, die Instandsetzung der Schlafhäuschen,
Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer 213/143/09151, vom 23.12.2025 für den Zeitraum 2022 bis 2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung ausschließlich und unmittelbar zur Förderung des Tierschutzes im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können.
Wir danken Ihnen von Herzen!
Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer 213/143/09151, vom 23.12.2025 für den Zeitraum 2022 bis 2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung ausschließlich und unmittelbar zur Förderung des Tierschutzes im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können. Die Bescheinigung muss nach dem Gesetz folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontonummer von Empfänger & Spender,
- Betrag (in Euro) & Buchungstag,
- Steuerbegünstigter Zweck sowie
- die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Wir danken Ihnen von Herzen!
Aktuelle Nachrichten aus dem Tierheim – Zuhause gesucht oder gefunden und anderes
Spezialfutter gebraucht
Hast Du Futti? Moin, ich bin der Pepe und noch nicht so lange im Hoffnung für Tiere Tierheim. Ich weiß auch noch nicht, ob es mir hier so wirklich gut gefällt. Stellt Euch vor, die haben mir ALLE Zähne ziehen lassen - ALLE. Gut, die waren alle kaputt und haben meine Knochen angefressen und ich hatte Schmerzen wie Hölle, aber jetzt... mein Kiefer tut immer noch weh und die sagen mein Spezialfutter geht zur Neige. Das ist eine Katastrophe - Beißen kann ich ja nun nichts mehr, also brauche ich spezielles Nassfutter davon ist wirklich nicht mehr viel da. Vielleicht kannst Du mir ein paar Dosen schenken?Aufnahmepaten im März 2024 gesucht
Im März suchen wir wieder liebe Aufnahmepaten für sieben bezaubernde Hunde. Update: Alle Hunde haben Aufnahmepaten gefunden. Vielen Dank an alle Spender.




