Gemeinsam für unsere Fellfreunde:
Unterstützt die Renovierung unseres Tierheims!
Wir stehen derzeit vor anspruchsvollen Herausforderungen. Die Zeit hat ihre Spuren am Tierheim hinterlassen, insbesondere an den Hundeschlaf- und Katzenhäusern. Es gibt eine umfangreiche Liste von Aufgaben, darunter die Reparatur des Dachs, die Renovierung der Fassade, die Instandsetzung der Schlafhäuschen,
Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer 213/143/09151, vom 23.12.2025 für den Zeitraum 2022 bis 2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung ausschließlich und unmittelbar zur Förderung des Tierschutzes im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können.
Wir danken Ihnen von Herzen!
Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer 213/143/09151, vom 23.12.2025 für den Zeitraum 2022 bis 2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung ausschließlich und unmittelbar zur Förderung des Tierschutzes im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können. Die Bescheinigung muss nach dem Gesetz folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontonummer von Empfänger & Spender,
- Betrag (in Euro) & Buchungstag,
- Steuerbegünstigter Zweck sowie
- die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Wir danken Ihnen von Herzen!
Aktuelle Nachrichten aus dem Tierheim – Zuhause gesucht oder gefunden und anderes
Aktueller Notfall Katzen-Notfall in Gartenanlage
Nächste Baustelle - Katzen-Notfall in der Gartenanlage!In einer Gartenanlage haben wir etwa 15 unkastrierte Katzen, und wenn wir jetzt nicht handeln, droht dort im nächsten Frühjahr eine echte Katzen-Katastrophe. Die Menschen vor Ort sind tierlieb, aber schlichtweg überfordert. Deshalb brauchen wir eure Hilfe, um das Problem rechtzeitig in den Griff zu bekommen!Erst chippen dann registrieren
Chippen und Registrieren – beides ist ein Muss!
Das Chippen ist der erste Schritt, um die Sicherheit eines Haustieres zu gewährleisten, aber ohne Registrierung bleibt der Chip nur ein ungenutzter Datenträger. Es liegt in der Verantwortung der Tierhalter, diesen zweiten Schritt zu machen, um sicherzustellen, dass ihr Tier im Fall der Fälle nach Hause finden kann.




