FÜR EINEN GUTEN START INS LEBEN
FÜR EINEN GUTEN START INS LEBEN
Unser Tierheim ist oft die letzte Hoffnung für viele hilflose Tierkinder, die ohne Mutter und in schlechtem Zustand gefunden werden. Wir kümmern uns um diese Babys, päppeln sie liebevoll auf und gewöhnen sie an soziale Interaktionen. Oft werden sie sogar von unseren Tierpflegern betreut, da sie rund um die Uhr Aufmerksamkeit und Pflege benötigen.
12 Wochen in unserer Obhut
Diese Tierkinder bleiben bis zu 12 Wochen unter unserer Obhut und erhalten alle erforderlichen medizinischen Versorgungen, Impfungen, einen Mikrochip und natürlich jede Menge Zuneigung. Die Kosten für diese ersten Lebenswochen und Behandlungen betragen pauschal 120 Euro pro Tierkind. Diese Ausgaben finanzieren wir ausschließlich durch Spenden und vergeben daher „Start-ins-Leben-Patenschaften“.
Tierarzt, Impfen, Chippen
Möchten Sie einem dieser Tierkinder eine „Start-ins-Leben-Patenschaft“ schenken? Mit Ihrer Patenschaft unterstützen Sie die Grundimmunisierung, tierärztliche Versorgung, das Einsetzen eines Mikrochips, die Ernährung und die Liebe, die sie so dringend benötigen (einmalig 120 Euro oder mehr).
Namen wählen – doppelte Freude erleben
Als Pate können Sie eine doppelte Freude erleben: Neben dem positiven Gefühl, geholfen zu haben, haben Sie auch die Chance, den Namen für das Tierbaby auszuwählen. Selbstverständlich sind Sie herzlich eingeladen, Ihr Patenkind zu besuchen, bis es schließlich in ein liebevolles Zuhause vermittelt wird.
Diese Tierkinder suchen Paten
Diese Tierkinder suchen Paten
Diese Tierkinder haben Paten gefunden
Diese Tierkinder haben Paten gefunden
Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer 213/143/09151, vom 23.12.2025 für den Zeitraum 2022 bis 2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung ausschließlich und unmittelbar zur Förderung des Tierschutzes im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können.
Wir danken Ihnen von Herzen!
Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer 213/143/09151, vom 23.12.2025 für den Zeitraum 2022 bis 2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung ausschließlich und unmittelbar zur Förderung des Tierschutzes im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können. Die Bescheinigung muss nach dem Gesetz folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontonummer von Empfänger & Spender,
- Betrag (in Euro) & Buchungstag,
- Steuerbegünstigter Zweck sowie
- die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Wir danken Ihnen von Herzen!
Aktuelles aus unserem Tierheim
21./22.02.2026
Dieses Wochenende war wettertechnisch wirklich ein Wechselbad der Gefühle. Dennoch nutzten wir die stabilen Stunden, um mit der schüchternen Quinn und dem ebenso vorsichtigen Rysik das An-der-Leine-Gehen zu üben. Beiden brachten wir viel Zeit und Einfühlungsvermögen entgegen, denn eine so unscheinbare Kleinigkeit bedarf einer vorsichtigen Herangehensweise. Die zarte Quinn war zugänglich, auch wenn sie das Schauspiel mit Argwohn betrachtete. Bei Rysik konnten wir mit ein paar Leckerlis punkten. Als beide dann gesichert waren, konnte der Spaziergang starten. Es war herrlich zu beobachten, wie beide die Runde genossen – da störten die Regentropfen und das viele Eis auf den Wegen in keiner Weise. Außerdem nahmen wir uns die Zeit und gönnten Babuszka, unserer Leonbergerhündin, mal wieder etwas Wellness. Sie ist aufgrund ihrer Rasse mit dichtem Fell und ausgeprägter Unterwolle ausgestattet, was für sie bei den kalten Temperaturen äußerst hilfreich ist, aber durchaus zu Verfilzungen neigen kann. Somit durfte die stattliche Dame mal wieder in den Genuss einer ausgiebigen Fellbehandlung kommen und von losem Fell befreit werden – und da kam ordentlich was zusammen. Im Anschluss zeigte sie ihr frisch gestriegeltes Fellkleid wie nach einem Friseurbesuch.
20.02.2026
Ein Einsatz der etwas anderen Art stand heute im Terminkalender. Unser tapferes Tierheimauto hatte heute einen Termin in der Werkstatt für die Hauptuntersuchung. Wir fuhren das Auto also am Morgen in die Werkstatt und übergaben es in die fähigen Hände des Personals. Zum Glück war alles in Ordnung, das Auto erhielt seine Plakette und wir konnten unser Tierheimauto wieder abholen. Nun können wir hoffentlich die nächsten zwei Jahre wieder sorgenfrei fahren.


