FÜR EINEN GUTEN START INS LEBEN
FÜR EINEN GUTEN START INS LEBEN
Unser Tierheim ist oft die letzte Hoffnung für viele hilflose Tierkinder, die ohne Mutter und in schlechtem Zustand gefunden werden. Wir kümmern uns um diese Babys, päppeln sie liebevoll auf und gewöhnen sie an soziale Interaktionen. Oft werden sie sogar von unseren Tierpflegern betreut, da sie rund um die Uhr Aufmerksamkeit und Pflege benötigen.
12 Wochen in unserer Obhut
Diese Tierkinder bleiben bis zu 12 Wochen unter unserer Obhut und erhalten alle erforderlichen medizinischen Versorgungen, Impfungen, einen Mikrochip und natürlich jede Menge Zuneigung. Die Kosten für diese ersten Lebenswochen und Behandlungen betragen pauschal 120 Euro pro Tierkind. Diese Ausgaben finanzieren wir ausschließlich durch Spenden und vergeben daher „Start-ins-Leben-Patenschaften“.
Tierarzt, Impfen, Chippen
Möchten Sie einem dieser Tierkinder eine „Start-ins-Leben-Patenschaft“ schenken? Mit Ihrer Patenschaft unterstützen Sie die Grundimmunisierung, tierärztliche Versorgung, das Einsetzen eines Mikrochips, die Ernährung und die Liebe, die sie so dringend benötigen (einmalig 120 Euro oder mehr).
Namen wählen – doppelte Freude erleben
Als Pate können Sie eine doppelte Freude erleben: Neben dem positiven Gefühl, geholfen zu haben, haben Sie auch die Chance, den Namen für das Tierbaby auszuwählen. Selbstverständlich sind Sie herzlich eingeladen, Ihr Patenkind zu besuchen, bis es schließlich in ein liebevolles Zuhause vermittelt wird.
Diese Tierkinder suchen Paten
Diese Tierkinder suchen Paten
Diese Tierkinder haben Paten gefunden
Diese Tierkinder haben Paten gefunden
Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage des Körperschaftsteuerbescheids des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer: 213/143/09151, vom 28.11.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können. Die Bescheinigung muss nach dem Gesetz folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontonummer von Empfänger & Spender,
- Betrag (in Euro) & Buchungstag,
- Steuerbegünstigter Zweck sowie
- die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Wir danken Ihnen von Herzen!
Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage des Körperschaftsteuerbescheids des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer: 213/143/09151, vom 28.11.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können. Die Bescheinigung muss nach dem Gesetz folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontonummer von Empfänger & Spender,
- Betrag (in Euro) & Buchungstag,
- Steuerbegünstigter Zweck sowie
- die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Wir danken Ihnen von Herzen!
Aktuelles aus unserem Tierheim
24.12.2024
Ein kleines Weihnachtswunder schenkte uns Meerschweinchendame Polly. Über Nacht gebar sie drei hübsche, braun-weiße, Meerli-Kinder. Dass sie trächtig war, wusste selbst die Tierfreundin von der Nagerhilfe nicht, umso größer die Überraschung. Wir heißen die zauberhaften kleinen Wesen willkommen und wünschen uns, dass sie sich prächtig entwickeln mögen. Ins Herz geschlossen haben wir sie bereits jetzt schon. Sie und wir wünschen allen frohe und harmonische Weihnachten!
23.12.2024
Katze Elli, welche wir von einem anderen Verein über eine Tierfreundin aufnahmen, war fertig geimpft und durfte die Quarantäne verlassen. Jedoch brauchte sie nicht den "Umweg" über eines unserer Katzenhäuser zu nehmen, sondern sie konnte mit uns direkt ins neue Zuhause fahren. Während der Fahrt bis nach Kamenz gab sie keinen Ton von sich, auch nach Ankunft hatte es ihr noch die Sprache verschlagen. Die vorhandene Dackeldame Henriette lag auf der Couch und schaute nur von weitem zu, während Elli auf Entdeckertour ging. Selbst als die Miez um die Couch schlich, lag Henriette immer noch und guckte nur. Irgendwann stand die Dackeline dann doch auf und schnupperte am mitgebrachten Körbchen. Als Elli vorbeikam, begrüßten sich beide kurz Nase an Nase. Schon war es geklärt, die zwei waren einverstanden miteinander. Als wir alles besprochen und vertraglich festgehalten hatten, riefen wir Elli noch einmal um "Tschüß" zu sagen. Tatsächlich ließ sie sich auch kurz schnurrend blicken, um danach sogleich wieder in der Wohnung zu verschwinden.
21./22.12.2024
Unsere Tierarztpraxis bat uns um Aufnahme eines Fundkaters. Seit 14.12.2024 war er bei ihnen in tierärztlicher Behandlung und konnte nun in weitere Pflege entlassen werden. Doch wohin? Wir sagten auf, den roten Kater in unserer Obhut weiter aufzupäppeln. Er muss mehrmals täglich Augentropfen bekommen, ist allerdings ganz lieb und dankbar. Seinem schlechten Zustand nach zu urteilen, denken wir nicht, dass ihn jemand als vermisst melden wird.