FÜR EINEN GUTEN START INS LEBEN
FÜR EINEN GUTEN START INS LEBEN
Unser Tierheim ist oft die letzte Hoffnung für viele hilflose Tierkinder, die ohne Mutter und in schlechtem Zustand gefunden werden. Wir kümmern uns um diese Babys, päppeln sie liebevoll auf und gewöhnen sie an soziale Interaktionen. Oft werden sie sogar von unseren Tierpflegern betreut, da sie rund um die Uhr Aufmerksamkeit und Pflege benötigen.
12 Wochen in unserer Obhut
Diese Tierkinder bleiben bis zu 12 Wochen unter unserer Obhut und erhalten alle erforderlichen medizinischen Versorgungen, Impfungen, einen Mikrochip und natürlich jede Menge Zuneigung. Die Kosten für diese ersten Lebenswochen und Behandlungen betragen pauschal 120 Euro pro Tierkind. Diese Ausgaben finanzieren wir ausschließlich durch Spenden und vergeben daher „Start-ins-Leben-Patenschaften“.
Tierarzt, Impfen, Chippen
Möchten Sie einem dieser Tierkinder eine „Start-ins-Leben-Patenschaft“ schenken? Mit Ihrer Patenschaft unterstützen Sie die Grundimmunisierung, tierärztliche Versorgung, das Einsetzen eines Mikrochips, die Ernährung und die Liebe, die sie so dringend benötigen (einmalig 120 Euro oder mehr).
Namen wählen – doppelte Freude erleben
Als Pate können Sie eine doppelte Freude erleben: Neben dem positiven Gefühl, geholfen zu haben, haben Sie auch die Chance, den Namen für das Tierbaby auszuwählen. Selbstverständlich sind Sie herzlich eingeladen, Ihr Patenkind zu besuchen, bis es schließlich in ein liebevolles Zuhause vermittelt wird.
Diese Tierkinder suchen Paten
Diese Tierkinder suchen Paten
Diese Tierkinder haben Paten gefunden
Diese Tierkinder haben Paten gefunden
Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage des Körperschaftsteuerbescheids des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer: 213/143/09151, vom 28.11.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können. Die Bescheinigung muss nach dem Gesetz folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontonummer von Empfänger & Spender,
- Betrag (in Euro) & Buchungstag,
- Steuerbegünstigter Zweck sowie
- die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Wir danken Ihnen von Herzen!
Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage des Körperschaftsteuerbescheids des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer: 213/143/09151, vom 28.11.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können. Die Bescheinigung muss nach dem Gesetz folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontonummer von Empfänger & Spender,
- Betrag (in Euro) & Buchungstag,
- Steuerbegünstigter Zweck sowie
- die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Wir danken Ihnen von Herzen!
Aktuelles aus unserem Tierheim
29.04.2025
Der Tag war gekommen, dass die drei kleinen Rüden aus Polen bei uns einziehen durfte. Ohh was war das für eine Aufregung. Der kleine struppelige Terrier machte keinen hehl daraus wie aufregend er hier alles fand und kommentierte absolut alles mit kräftigem bellen. Besonders die Bewegung auf der benachbarten Wiese, wo unsere Schäfchen residierten, machte ihn nervös. Wir trauften ihn ganz passend Struppel. Zu unserer Freude hatten sich für ihn bereits Interessenten angekündigt. Azja war genau wie beschrieben, total aufgeschlossen und verkuschelt. Sobald man sich ihm zuwandte schmiegte er sich in den Schoß und ließ sich kraulen. Den namenlosen Rüden nannten wir George. Auch er war ganz schön aufgeregt aber total zugänglich und neugierig. Er ließ sich ganz lieb streicheln. Wir freuen uns, dass die drei wohlbehalten bei uns eingetroffen sind.
28.04.2025
Zwei unserer kleinsten Bewohner durften uns heute Adieu sagen: Polly und ihre Tochter Piwi-Ella sind ausgezogen, neue Welten zu erobern. Eine tierliebe Frau trug sich mit dem Gedanken, zwei Meerschweinchen aus dem Tierschutz ein schönes Zuhause zu geben und stieß bei der Suche auf unser Tierheim. Mit viel Liebe zum Detail und dem Blick für die Wünsche der Meerli- Damen hatte ihr Sohn seine handwerklichen Fähigkeiten unter Beweis gestellt und ein Außengehege auf Rollen eigens für den großen Balkon gebaut. Unter Aufsicht dürfen Polly und Piwi-Ella auch den ganzen Balkon erkunden. In kühlen Nächten werden beide dann mit in der Wohnung untergebracht. Wir freuen uns, dass die Heugourmets nun mit viel Liebe umsorgt werden und vor allem, dass Mutti und Tochter ihre Zukunft gemeinsam verbringen dürfen.