Gemeinsam können wir einem Tier eine neue Perspektive schenken!
Gemeinsam können wir einem Tier eine neue Perspektive schenken!
Mit einer Tierpatenschaft haben Sie die Möglichkeit, einem Tier das zu bieten, was es am dringendsten benötigt – sei es Impfungen, Futter, Pflege, Zubehör oder tierärztliche Versorgung. Die Übernahme einer symbolischen Patenschaft leistet einen wertvollen Beitrag, insbesondere für Tiere, die schwer vermittelbar sind und deren Zukunft durch Patenschaften gesichert wird.
Wir bieten verschiedene Optionen für Tierpatenschaften an. Sie können Pate für Ihr Lieblingstier werden, eine Hundepatenschaft oder Katzenpatenschaft übernehmen oder Patenschaften für Tiere in besonderen Lebenssituationen wählen. Dazu gehören Aufnahmepatenschaften für Auslandshunde, Futter-Patenschaften und Tierarzt-Patenschaften. Erfahren Sie hier mehr über Tierpatenschaften. Wenn Sie ein Geschenk für einen Tierliebhaber suchen, besteht auch die Möglichkeit, eine Tierpatenschaft zu verschenken.
Bei Tierpatenschaften bestimmen Sie selbst, wie viel und wie oft Sie spenden möchten. Die Gelder aus symbolischen Patenschaften kommen direkt den Tieren vor Ort zugute und werden für Futter, Unterbringung und tierärztliche Betreuung verwendet. Sie leisten einen regelmäßigen Beitrag – so lange, wie Sie es wünschen oder bis das Tier vermittelt wird. Bei einer erfolgreichen Vermittlung Ihres Patenkindes überträgt sich die Patenschaft automatisch auf unsere Hunde- und Katzennotfälle. Es sei denn, Sie möchten Ihre Patenschaft gezielt einem anderen Tier widmen.
Mit einer Tierpatenschaft haben Sie die Möglichkeit, einem Tier das zu bieten, was es am dringendsten benötigt – sei es Impfungen, Futter, Pflege, Zubehör oder tierärztliche Versorgung. Die Übernahme einer symbolischen Patenschaft leistet einen wertvollen Beitrag, insbesondere für Tiere, die schwer vermittelbar sind und deren Zukunft durch Patenschaften gesichert wird.
Wir bieten verschiedene Optionen für Tierpatenschaften an. Sie können Pate für Ihr Lieblingstier werden, eine Hundepatenschaft oder Katzenpatenschaft übernehmen oder Patenschaften für Tiere in besonderen Lebenssituationen wählen. Dazu gehören Aufnahmepatenschaften für Auslandshunde, Futter-Patenschaften und Tierarzt-Patenschaften. Erfahren Sie hier mehr über Tierpatenschaften. Wenn Sie ein Geschenk für einen Tierliebhaber suchen, besteht auch die Möglichkeit, eine Tierpatenschaft zu verschenken.
Bei Tierpatenschaften bestimmen Sie selbst, wie viel und wie oft Sie spenden möchten. Die Gelder aus symbolischen Patenschaften kommen direkt den Tieren vor Ort zugute und werden für Futter, Unterbringung und tierärztliche Betreuung verwendet. Sie leisten einen regelmäßigen Beitrag – so lange, wie Sie es wünschen oder bis das Tier vermittelt wird. Bei einer erfolgreichen Vermittlung Ihres Patenkindes überträgt sich die Patenschaft automatisch auf unsere Hunde- und Katzennotfälle. Es sei denn, Sie möchten Ihre Patenschaft gezielt einem anderen Tier widmen.
Patenschaften
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Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage des Körperschaftsteuerbescheids des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer: 213/143/09151, vom 28.11.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können. Die Bescheinigung muss nach dem Gesetz folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontonummer von Empfänger & Spender,
- Betrag (in Euro) & Buchungstag,
- Steuerbegünstigter Zweck sowie
- die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Wir danken Ihnen von Herzen!
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Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage des Körperschaftsteuerbescheids des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer: 213/143/09151, vom 28.11.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können. Die Bescheinigung muss nach dem Gesetz folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontonummer von Empfänger & Spender,
- Betrag (in Euro) & Buchungstag,
- Steuerbegünstigter Zweck sowie
- die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Wir danken Ihnen von Herzen!
Ich möchte eine Patenschaft übernehmen und richte bei mir einen Dauerauftrag ein. Hierüber möchte ich Euch informieren:
Aktuelles aus dem Tierheim
22.01.2025
Fast 13 Jahre lang hatte Hündin Luna ein Zuhause. Heute wurde sie im Tierheim abgegeben. Während eines Kurzurlaubs der Familie vor einem halben Jahr , als sich Luna in einer Hundepension befand, verschaffte sich der Vermieter der Familie zutritt zum Garten der Familie, zerstörte dort die Zwingeranlage und die Hütte des Hundes und untersagte der Familie im selben Atemzug die Hundehaltung. Trotz eingeschalteter Behörden blieb der Sachverhalt bestehen, dass Luna nicht nachhause zurückkehren kann und so verblieb Luna lange Monate in der Pension zum finanziellen Leidwesen der Familie. Auch die Suche nach einem geeigneten neuen Zuhause mit Hund verlief nicht positiv, sodass sich die Familie zu diesem drastischen Schritt gezwungen sah und Luna in unsere Obhut übergab. Die schwarze Hündin wurde in den vergangenen Jahren als Wachhund gehalten. Entsprechend misstrauisch war sie uns gegenüber, sodass wir ihr erstmal Zeit geben müssen sich neu zu orientieren und eine positive Beziehung zu uns aufzubauen. Leider wurde Luna in den vergangenen Jahren nicht geimpft und auch nicht kastriert. Wir werden sie also, nachdem sie sich etwas eingelebt hat, dem Tierarzt vorstellen.