Neues aus unserem Tierheim
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100% Gemeinnützig - 100% Tierschutz - 100% Transparent
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage des Körperschaftsteuerbescheids vom Finanzamt Hoyerswerda, St. Nr. 213/143/09151 vom 28.11.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019-2021 nach §5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach §3 Nr. 6 von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutz verwendet wird. Spendenbestätigungen werden gerne ausgestellt.