Die Mindestlohn-Erhöhung macht uns schwer zu schaffen
Die Mindestlohn-Erhöhung macht uns schwer zu schaffen
Das Bundeskabinett ist der Empfehlung der Mindestlohnkommission gefolgt und hat der weiteren Erhöhung zugestimmt. Dies bedeutet, dass der Mindestlohn ab Oktober 2022 12 Euro beträgt. Einher geht diese Aufstockung mit einer Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge sowie der Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Es wird also immer schwieriger für unseren Verein, diese Kosten zu stemmen. Daher suchen wir weitere Mitstreiter für die Aktion „Mindestlohn“.
Diese finanzielle Unterstützung ist tatsächlich existenzsichernd. Wir danken von Herzen. Das war unser erster Hilferuf bezüglich Mindestlohn im Januar 2015: Durch die neuen gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn ist wieder einmal die Existenz unseres Tierheimes in Frage gestellt. Etwa 1500 Euro Mehrkosten gilt es monatlich aufzubringen, denn nach sorgfältiger Prüfung der Gesetzes- und Faktenlage gibt es zu einer tatsächlichen Lohnerhöhung auf 8,50 Euro pro Stunde für jeden Mitarbeiter keine Alternative.
Aus dieser äußerst schwierigen Situation heraus entstand die Idee von „Aktion Mindestlohn“. Es müssen 150 Menschen gefunden werden, die dauerhaft 10 Euro pro Monat spenden. Damit würden die Mehrkosten für den Lohn der Mitarbeiter, die hier in der Einrichtung jeden Tag für die Tiere da sind, finanziert. Können auch Sie 10 Euro im Monat entbehren? Das wäre klasse. Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende!
Das Bundeskabinett ist der Empfehlung der Mindestlohnkommission gefolgt und hat der weiteren Erhöhung zugestimmt. Dies bedeutet, dass der Mindestlohn ab Oktober 2022 12 Euro beträgt. Einher geht diese Aufstockung mit einer Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge sowie der Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Es wird also immer schwieriger für unseren Verein, diese Kosten zu stemmen. Daher suchen wir weitere Mitstreiter für die Aktion „Mindestlohn“.
Diese finanzielle Unterstützung ist tatsächlich existenzsichernd. Wir danken von Herzen. Das war unser erster Hilferuf bezüglich Mindestlohn im Januar 2015: Durch die neuen gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn ist wieder einmal die Existenz unseres Tierheimes in Frage gestellt. Etwa 1500 Euro Mehrkosten gilt es monatlich aufzubringen, denn nach sorgfältiger Prüfung der Gesetzes- und Faktenlage gibt es zu einer tatsächlichen Lohnerhöhung auf 8,50 Euro pro Stunde für jeden Mitarbeiter keine Alternative.
Aus dieser äußerst schwierigen Situation heraus entstand die Idee von „Aktion Mindestlohn“. Es müssen 150 Menschen gefunden werden, die dauerhaft 10 Euro pro Monat spenden. Damit würden die Mehrkosten für den Lohn der Mitarbeiter, die hier in der Einrichtung jeden Tag für die Tiere da sind, finanziert. Können auch Sie 10 Euro im Monat entbehren? Das wäre klasse. Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende!
Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage des Körperschaftsteuerbescheids des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer: 213/143/09151, vom 28.11.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können. Die Bescheinigung muss nach dem Gesetz folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontonummer von Empfänger & Spender,
- Betrag (in Euro) & Buchungstag,
- Steuerbegünstigter Zweck sowie
- die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Wir danken Ihnen von Herzen!
Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage des Körperschaftsteuerbescheids des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer: 213/143/09151, vom 28.11.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können. Die Bescheinigung muss nach dem Gesetz folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontonummer von Empfänger & Spender,
- Betrag (in Euro) & Buchungstag,
- Steuerbegünstigter Zweck sowie
- die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Wir danken Ihnen von Herzen!
Aktuelle Neuigkeiten aus dem Tierheim
Aktueller Notfall Tierarzt-Fonds leer – Retten nicht mehr möglich
Wir nehmen immer wieder alte und vor allem kranke Hunde und Katzen auf, aber auch Kaninchen und andere Kleintiere versuchen wir zu retten. Die Hunde stammen überwiegend aus dem Ausland, wo sie aufgrund ihres Alters und ihrer Erkrankungen wie Krebs oder vereiterten Zähnen keine Chance auf ein neues Zuhause haben. Noch schlimmer ist, dass einige von ihnen unerträgliche Schmerzen ertragen müssen, bis sie endlich zu uns kommen und wir sie tiermedizinisch behandeln lassen können...
Start ins Leben Paten gesucht – drei Katzenbabys
Wir suchen dringend Paten für zwei unserer drei kleinen Racker: Zwei Mädels (Schneewittchen und Rotkäppchen) und ein schwarzer Kater (Fritzi), die gerade ihre ersten Lebenswochen bei uns verbringen. Sie bleiben bis zu 12 Wochen in unserer Obhut, werden geimpft, gechippt und tierärztlich versorgt – natürlich gibt’s auch jede Menge Liebe und Zuneigung.Hund Biedronka sucht ein Zuhause
Es wärmt einem wirklich das Herz, wenn sie schwanzwedelnd angelaufen kommt und sich vor einem auf den Rücken wirft, um sich den Bauch kraulen zu lassen. Biedronka wünscht sich nichts sehnlicher, als ein eigenes Zuhause wo sie sich geborgen und geliebt fühlt. Vielleicht sogar bei Ihnen? Sie würden es gewiss nicht bereuen.
Kater Hudson sucht ein Zuhause
Hudsons neuen Besitzer sollten sich vorab über die rassetypischen Eigenschaften von Bengal-Katzen informieren und auch bereit sein, entsprechend viel Zeit in die Auslastung der Katze zu investieren. Hudson möchte nur zusammen mit seiner Freundin Minka in eine reine Wohnungshaltung umziehen.