Wie ist die Erbfolge bei Geschwistern in Deutschland?

In Deutschland richtet sich die Erbfolge unter Geschwistern nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Geschwister haben gemäß dem gesetzlichen Erbrecht in der Regel keinen gesetzlichen Erbanspruch, es sei denn, es sind keine erbberechtigten Verwandten der vorherigen Ordnung vorhanden. Die Erbordnung in Deutschland ist hierarchisch aufgebaut, wobei die erbberechtigten Verwandten in verschiedene Ordnungen unterteilt sind.

Die gesetzliche Erbfolge in Deutschland sieht folgende Ordnungen vor:

Erste Ordnung: Diese umfasst die direkten Abkömmlinge des Verstorbenen, das sind in der Regel die Kinder und Enkel. Sie haben Vorrang in der Erbfolge.

Zweite Ordnung: Falls keine erbberechtigten Abkömmlinge vorhanden sind, kommen die Eltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge, also die Geschwister, in Betracht.

Dritte Ordnung: Wenn auch in der zweiten Ordnung keine erbberechtigten Verwandten existieren, treten die Großeltern und deren Abkömmlinge ein, was in der Regel die Tanten und Onkel des Verstorbenen einschließt.

Die Geschwister gehören also zur zweiten Ordnung, was bedeutet, dass sie erst dann erben, wenn keine erbberechtigten Abkömmlinge (Kinder oder Enkel) und keine erbberechtigten Eltern des Verstorbenen vorhanden sind. In der Praxis erben Geschwister oft nur dann, wenn der Verstorbene keine näheren erbberechtigten Verwandten hinterlässt.

Es ist jedoch möglich, die Erbfolge durch ein Testament oder einen Erbvertrag zu beeinflussen, sodass auch Geschwister oder andere Verwandte erben können, selbst wenn sie in der gesetzlichen Erbfolge nicht vorgesehen sind. Daher ist es ratsam, im Erbfall rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die individuellen Möglichkeiten und Wünsche zu klären.