Hunde aus dem Ausland retten …
Hunde aus dem Ausland retten …
Diese armen Hunde suchen noch liebe Aufnahmepaten:
Diese Hunde haben einen Aufnahmepaten gefunden:
Wir können nicht alle retten ...
Gesunde Tiere werden getötet ...Aber für den einen verändert sich sein Leben
Es sind einfach zu viele …Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage des Körperschaftsteuerbescheids des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer: 213/143/09151, vom 28.11.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können. Die Bescheinigung muss nach dem Gesetz folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontonummer von Empfänger & Spender,
- Betrag (in Euro) & Buchungstag,
- Steuerbegünstigter Zweck sowie
- die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Wir danken Ihnen von Herzen!
Zuwendungsbestätigung
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer VR 8339 registriert.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage des Körperschaftsteuerbescheids des Finanzamtes Hoyerswerda, Steuernummer: 213/143/09151, vom 28.11.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet wird.
Ihre Spenden werden ausschließlich für die hier aufgeführten Projekte sowie unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Natürlich werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen, um Ihre Unterstützung für „Hoffnung für Tiere e.V.“ zu dokumentieren. Bitte markieren Sie hierfür die Option „Spendenbescheinigung: Ja“ und geben Sie uns Ihre vollständige Anschrift an, dass wir Ihnen eine Bescheinigung nach den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Unterlagen erstellen und zusenden können. Die Bescheinigung muss nach dem Gesetz folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontonummer von Empfänger & Spender,
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- Steuerbegünstigter Zweck sowie
- die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Wir danken Ihnen von Herzen!
Aktuelle Neuigkeiten aus dem Tierheim
03.09.2024
Obwohl die Sonne heute so erbarmungslos geschienen hatte, machten wir uns mit dem hübschen Beethoven im klimatisierten Auto auf den Weg ins südliche Brandenburg, wo er schon sehnsüchtig erwartet wurde. Für seine neue Familie ist es nicht der erste Hund, aber trotzdem war die Aufregung über den Neuzugang groß. Für Beethoven war es natürlich ein aufregender Tag und er wusste gar nicht wo er sich zuerst umkucken sollte. Wir ließen ihn in seinem Tempo den Garten und das Haus erschnüffeln, doch dann PLATSCH, war Beethovens Pfötchen nass, da er den kleinen Gartenteich einfach übersehen hat. Bei dieser nassen Überraschung trat er lieber den Rücktritt an. Erst später im kühlen Haus fand er etwas Ruhe und wedelte einfach die ganze Zeit mit dem Schwanz. Wir sind so froh und dankbar, dass der liebe Hundeopi so ein schönes Zuhause gefunden hat.
02.09.2024
Beim Meerliböckchen Charlie konnten die Kastrationsfäden entfernt werden. Der kleine Kerl hielt ganz still. Viel interessanter war, dass er nun wieder ordentlich Einstreu in sein Gehege bekommen konnte- wegen der Kastration wurde er derweil hygienisch auf Bettwäsche untergebracht. Am Nachmittag wurden uns zwei Katzen abgegeben- ein Bengale und ein großes Katzenmädchen, beide sind 3 Jahre alt und lieb. Allerdings hat die Partnerin des Besitzers eine Allergie entwickelt und somit baten sie uns um Aufnahme ihrer Katzen. Dass die Zwei es vorher gut hatten, ist sowohl optisch als auch in der medizinischen Versorgung ersichtlich: die Samtpfoten sind geimpft und kastriert. Prima, das heißt, die beiden brauchen gar nicht lange in unserer Quaranänestation verweilen.
31.08./01.09.2024
Wir freuen uns für den herzkranken Kater Benno gleich doppelt. Er fand eine liebe Familie, die ihm die schönen Seiten des Familienlebens zeigen möchte. Als ob das nicht schon Grund genug zum Jubeln wäre, erklärte sich die Familie bereit, dass Benno sein neues Leben zukünftig mit seiner im Tierheim gefundenen Katzenfreundin Emely beschreiten durfte. Beide Katzen waren selbstverständlich durch die neuen Umstände irritiert und nervös. Als erstes traute sich Emely aus der Transportbox. Um den beiden Ruhe zu gönnen, gingen wir für das Vertragliche ins Wohnzimmer. Als wir anschließend wieder nach den beiden Samtpfoten schauten, hockten sie im extra Katzenzimmer hinter der Katzentoilette fast übereinander. Wie toll, dass sich beide haben und gegenseitig Mut zusprechen können. Es wird gewiss eine Weile dauern, ehe die Zwei realisieren, dass sie von nun an ihr Leben ausgiebig genießen dürfen und liebevoll umsorgt werden. Die Angst und Unsicherheit ist schließlich bei uns auch nach einer Zeit gewichen, wie immer heißt hier das Zauberwort GEDULD.