Erben alle Kinder gleich?
In Deutschland erben alle Kinder eines Verstorbenen grundsätzlich gleich, wenn keine abweichenden Regelungen durch ein Testament oder einen Erbvertrag getroffen wurden. Das bedeutet, dass die gesetzliche Erbfolge vorsieht, dass die Kinder im Normalfall gleichberechtigte Erben sind und den Nachlass zu gleichen Teilen erben.
Dieses Prinzip der Gleichberechtigung unter den Kindern ist im deutschen Erbrecht verankert und wird als sogenannte „Erbquote“ bezeichnet. Die Erbquote bestimmt, wie der Nachlass auf die Erben aufgeteilt wird. Wenn es beispielsweise zwei Kinder gibt, erben sie jeweils die Hälfte des Nachlasses. Bei drei Kindern würde jeder ein Drittel erhalten, und so weiter.
Es ist wichtig zu beachten, dass Eltern die Möglichkeit haben, in einem Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen und eine andere Verteilung des Nachlasses festzulegen. Dies kann sinnvoll sein, wenn bestimmte Kinder eine besondere Zuwendung oder mehr erben sollen als andere. Solche individuellen Regelungen müssen jedoch bestimmten formalen Anforderungen genügen und sollten im Zweifelsfall von einem Notar erstellt werden.
Die gesetzliche Gleichberechtigung der Kinder in Bezug auf das Erbe soll sicherstellen, dass keine Diskriminierung oder Benachteiligung einzelner Kinder in erbrechtlichen Angelegenheiten stattfindet.